Statuten des Vereins „Cottage – the Club“
1. Name, Rechtsnorm und Sitz
Unter dem Namen “Cottage the Club” besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGKB) mit Sitz in Unterägeri ZG.
2. Vereinszweck
Der Verein „Cottage the Club“ bezweckt in erster Linie die Erhaltung, Pflege und Förderung der Freundschaft unter seinen Mitgliedern. Die Mitglieder zelebrieren den gemeinsamen Ausgang und frönen Festbesuche. Zusätzlich ist der Verein zuständig für die Instandhaltung und Bewirtschaftung des Hüttli (gem. Punkt 7).
3. Organe
Die Organe des Vereins sind:
- die Generalversammlung
- der Vorstand
4. Die Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ und setzt sich aus allen Mitgliedern des Vereins zusammen. Stimm- und wahlberechtigt sind ausschliesslich die Mitglieder.
Die Generalversammlung wird einmal im Jahr abgehalten. Für die Einberufung der Generalversammlung ist der Präsident verantwortlich.
Die Generalversammlung wählt einmal Jährlich den Vorstand für eine Amtsperiode von einem Jahr. Jedes aktive Mitglied kann für das Amt des Präsidenten kandidieren oder vorgeschlagen werden. Zudem nimmt sie die Jahresrechnung und den Jahresbericht des Vorstandes ab und entscheidet zusätzlich über allfällige Statutenänderungen.
5. Der Vostand
Der Vostand setzt sich wie folgt zusammen:
- Präsident
- Kassier
- Beisitzer/Schreiberling
6. Finanzen
Über die Verwendung des Vereinsvermögens entscheiden die Mitglieder gemeinsam. Grössere Ausgaben dürfen nur getätigt werden, sobald ein Mehrheitsentscheid gefallen ist. Falls die Gleichung (Mitgliederzahl des Vereines Cottage the Club Modulo 2) = 0 ergeben sollte, besitzt der jeweilig aktuelle Präsident bei Unstimmigkeiten das Recht des Stichentscheides. Für die Verwaltung des Vermögens ist der Kassier zuständig.
Der Mitgliederbeitrag ist monatlich zu bezahlen und wird an der Generalversammlung festgelegt
7. Hüttli
Der Ursprung zur Gründung dies Vereins „Cottage – the Club“ liegt im Hüttli. Aus diesem Grund ist das Hüttli stets in Ehren zu halten. Die Mitglieder sind für die Verwaltung des Hüttli zuständig. Dazu gehört das organisieren von diversen Festen. Weiter sind die Mitglieder für Instandhaltung zuständig. Das bedeutet regelmässiges Entsorgen von „abegfäschtetem“ und Einkauf von neuem Mobiliar sowie Getränken.
8. Aktivitäten
Die Cottage the Club Crew führt regelmässige Aktivitäten durch.Ein grösserer Grill-Abend, an welchem die Aktivmitglieder den Verein nach aussen repräsentieren, soll in den Statuten geregelt sein.
Am offiziellen Grill-Abend ist die Teilnahme der Mitglieder Pflicht, über eine Abmeldung muss von den restlichen Mitgliedern entschieden werden.
9. Mitgliedschaft
Aktivmitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Altersjahr vollendet hat. Es muss ersichtlich sein, dass der Aspirant gewillt ist das Hüttli und seine Crew zu unterstützen.
Ein Aufnahmegesuch ist schriftlich an den Präsidenten zu richten. Über die Aufnahme in den Verein entscheiden alle Mitglieder zusammen. Aufgenommen wird man nur, wenn der Aspirant einstimmig angenommen wird. Die Abstimmung erfolgt geheim.
10. Erlöschen der Mitgliedschaft
Wer dem Verein einmal beigetreten ist, darf diesen nicht wieder verlassen. Die Mitgliedschaft erlischt beim Ableben des Mitgliedes. Ein Mitglied kann vom Verein ausgeschlossen werden, wenn er die Interessen des Vereins nicht mehr vertritt.
11. Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch die Generalversammlung beschlossen werden.
Unterägeri, 22.03.2013
Patrik Bühler
Gründungsmitglied
Yannick Müller
Gründungsmitglied